Umfasst ein Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung auch das vom erwachsenen Kind des Beschuldigten bewohnten Zimmer?

Ein Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung umfasst die Durchsuchung des vom erwachsenen Kind des Beschuldigten bewohnten Zimmers, wenn dieses Teil der Familienwohnung ist.

Entscheidungserheblich für den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 06.12.2023, 12 Qs 77/23) ist die Möglichkeit des Zugangs zum streitgegenständlichen Zimmer aus der Familienwohnung. Ist das Zimmer für sämtliche Familienmitglieder zugänglich, bildet ein solches Zimmer keine abgeschlossene, separate Einheit, etwa im Sinne einer Anliegerwohnung. Mithin ist die Durchsuchung des Zimmers nicht rechtswidrig und vom vorliegenden Durchsuchungsbeschluss umfasst.

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