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Gilt „Rechts vor Links“ auch auf Parkplätzen?
Gilt „Rechts vor Links“ auch auf Parkplätzen?

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 22.11.2022 (VI ZR 344/21)) vertritt die Auffassung, dass die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“) auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO gilt

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