Muss ich vom Arbeitgeber gezahlte Fortbildungskosten erstatten, wenn ich kündige?

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, die beinhaltet, dass Studienkosten in jedem Falle einer Eigenkündigung zurückgezahlt werden müssen, ist unzulässig.

Das LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 03.05.2023, 7 SA 249/22) vertritt die Auffassung, dass eine entsprechende Klausel den Arbeitnehmer dann unverhältnismäßig benachteiligt, wenn sie eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers für jeden Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine eigene Kündigung vorsieht. Eine solche Regelung müsse zumindest nach dem Grund differenzieren, welcher den Arbeitnehmer zum Ausspruch der Kündigung veranlasst hat. Eine Erstattungspflicht könne nicht für die Fälle gelten, in denen der Arbeitgeber den Anlass für die Kündigung gegeben hat.

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