Häufig stellt sich die Frage, ob und inwieweit Videoaufnahmen in einem Gerichtsprozess verwertbar sind. Wichtig ist, dass Sie die Aufnahmen speichern und uns zu Verfügung stellen. Die Frage der Verwertbarkeit lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten. Exemplarisch sei auf die folgenden Urteile verwiesen:
AG Geilenkirchen, Urteil vom 05.01.23 – 10 C 114/21 – Unfallvideo einer Überwachungskamera ist nicht verwertbar
Der Kläger machte vor dem Amtsgericht Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs geltend und legte als Beweis die Videoaufzeichnung einer Überwachungskamera vor, die das Grundstück und die dahinter liegende Straße permanent überwachte. Das Amtsgericht wies die Klage ab und führte aus, dass die Videoaufzeichnung nicht verwertbar sei (Beweisverwertungsverbot), da eine permanente und nicht anlassbezogene Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig sei.
Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel
Bereits im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.05.2018 (Az.: VI ZR 233/17) entschieden, dass die Aufzeichnung während einer Autofahrt mittels Dashcam unter Umständen verwertbar sein kann.