Urlaub wird gewährt, nicht genommen!
In der Regel muss der Arbeitnehmer seinen Urlaubswunsch eindeutig, unbedingt und hinreichend bestimmt bei seinem Arbeitgeber geltend machen. Eine Pflicht seitens des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ohne Antrag oder Wunsch Urlaub zu gewähren, besteht laut dem Urteil des BAG (Urt. v. 19.02.2019, 9 AZR 541/15) nicht.
Hat der Arbeitnehmer stets einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung, die anlässlich des Urlaubs gezahlt wird. Ein Anspruch des Arbeitnehmers darauf besteht nicht grundsätzlich. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen Abreitgeber und Arbeitnehmer zu einem Anspruch auf Urlaubsgeld führen. Ein solcher Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich aus dem Arbeits-, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. In Ausnahmefällen kann ein Anspruch auch aus betrieblicher Übung bestehen.