Lackkratzer am Auto nach dem Waschgang in einer Waschanlage?!

Wer nach einem Waschgang in der Waschanlage Schäden an seinem Auto feststellt, muss beweisen, dass diese von der Waschanlage verursacht wurden, so das LG Lübeck. In solchen Waschstraßenfällen ist das nur schwer möglich, daher greift in diesen Fällen ein sogenannter Anscheinsbeweis.

Im vorliegenden Fall ließ der Kläger sein Auto in einer Waschanlage waschen und stellte nach dem Waschgang diverse Kratzer fest. Diese reklamierte er umgehend beim Personal der Waschanlage, das die Anlage prüfte und eine Verantwortlichkeit verneinte. Das Gericht stellte– nach Einholung eines Sachverständigengutachtens – in seinem Urteil fest, dass die Schadensursache nicht allein aus dem Verantwortungsbereich der Betreiberin herrührt, das Auto also schon vorher beschädigt war.

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