Das Ordnungsamt darf einen Pkw, der auf einem Carsharing-Parkplatz geparkt ist, abschleppen lassen.
Das VG Düsseldorf stellte in seinem Urteil fest (Urt. v. 20.02.2024, Az. 14 K 491/23), dass es dahinstehen kann, ob in der Zeit, in der der Parkplatz blockiert war, tatsächlich ein anderer Verkehrsteilnehmer ein Carsharing-Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellen wollte oder nicht. Ein Fahrzeug, welches auf einem Carsharing-Parkplatz steht, würde so betrachtet, als wenn es in einem absoluten Halteverbot stünde. Deshalb ist es verhältnismäßig, das Auto abzuschleppen, denn die Funktion der Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge sei nur dann gewährleistet, wenn sie jederzeit von nicht parkberechtigten Fahrzeugen freigehalten werden.