Canabis am Steuer: welcher Grenzwert gilt?

Der neue THC-Grenzwert für Autofahrer in Deutschland, wurde auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum angehoben.  Dieser Wert ist seit dem 01.04.2024 für gerichtliche Entscheidungen maßgeblich.

Bisher lag der Grenzwert bei 1,0 ng/ml, sodass dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vorgeworfen wurde. Das AG Dortmund hat den Betroffenen in seiner Entscheidung vom 11.04.2024 freigesprochen, da seine THC-Konzentration von 3,1 ng/ml unterhalb des neuen Grenzwertes lag. Dieser Fall markiert eine Verschiebung in der Rechtsprechung zum Fahren unter Cannabis-Einfluss. Das AG Dortmund sah in der Empfehlung der Expertengruppe bezüglich des neuen THC-Grenzwertes ein antizipiertes Sachverständigengutachten, dem es in seiner Entscheidung folgte.

Die Empfehlung der eingesetzten Arbeitsgruppe veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und Digitales in einer Pressemitteilung: „Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.“

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