Gemäß § 108 Abs.1 S.1 der Gewerbeordnung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu...
Die zur Verfügungstellung rein digitaler Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers erfüllen seine Pflicht aus § 108 Abs.1 S.1 GewO
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