Versicherungsrecht
Versicherungsrecht
Anwalt für Versicherungsrecht
Das Privatversicherungsvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Versicherer und der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person.
Beinahe jeder Haushalt hat einen oder mehrere laufende Versicherungsverträge abgeschlossen. Versicherungen werden in verschiedene Versicherungssparten unterteilt, denen unterschiedliche Vorschriften zugeordnet werden.
Für die Bearbeitung versicherungsrechtlicher Mandate ist es zwingend erforderlich, die gültigen Versicherungsbedingungen und den Versicherungsschein zu kennen.
Wir beraten Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer bzw. Versicherte in den folgenden Bereichen:
Personenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Unfallversicherung
Sachversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Reiseversicherung
- Kfz-Versicherung
- Haftpflichtversicherung
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Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht und wir setzen uns mit Ihnen in Kontakt.
Versicherungsrechtliche Beurteilung
Es kommt regelmäßig zu der Situation, dass der Versicherer Zahlungen verweigert, da er den Eintritt des Versicherungsfalls bestreitet. In diesem Fall müssen Sie – als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer – alle Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls beweisen.
Ebenso häufig kommt es dazu, dass der Versicherer, im Falle des Eintritts des Versicherungsfalls – den Versicherungsvertrag kündigt, von diesem zurücktritt oder aber diesen anfechtet. Der Versicherer behauptet, dass Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer angeblich Ihre vorvertraglichen Anzeigepflichten oder aber andere vertragliche Obliegenheiten verletzt haben sollen. Dieser Einwand greift allerdings regelmäßig nicht durch.
Regress durch den Versicherer
Häufig kommt es zu den vorliegenden Obliegenheitsverletzungen:
- Fahrt im Zustand der Fahruntüchtigkeit (Alkohol, Drogen oder Medikamente)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten, dann kann Sie Ihr eigener Kfz-Haftpflichtversicherer unter gewissen Voraussetzungen – nachdem er den Schaden gegenüber dem Geschädigten reguliert hat – anschließend zur Rückzahlung auffordern (sog. Regress).
Zu beachten ist allerdings, dass der Regressanspruch nicht in unbegrenzter Höhe besteht.
Für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis), ist die Höhe der Rückzahlung auf 5000,00 EUR begrenzt. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) beträgt die Höchstgrenze im Normalfall 2500,00 EUR.
Wir prüfen für Sie, ob der behauptete Anspruch der Versicherung berechtigt ist. Sollte der Anspruch berechtigt sein, können wir für Sie mit der Versicherung über die Höhe der Rückzahlung oder aber eine Ratenzahlung verhandeln.
Lassen Sie uns Ihre Rechte verteidigen!
Erfolgsbilanz
Mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen im Arbeitsrecht haben wir zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und ihren Interessen zu ihrem Recht verholfen. Unsere Erfolgsbilanz ist Zeugnis für unser Engagement und unsere Expertise in diesem Rechtsgebiet.
Vertrauenspartnerschaft
Wir legen großen Wert auf Vertrauen und Transparenz, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu gewährleisten. Unsere Kanzlei ist bestrebt, persönliche Betreuung und offene Kommunikation zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse optimal zu erfüllen.
Weitere Fragen?
Wir beantworten sie gerne!
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