Erbrecht

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Anwalt für Erbrecht

Das Erbrecht ist ein sensibles und häufig emotional beladenes Thema. Als spezialisierter Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Klarheit und Ordnung in Ihre Erbschaftsangelegenheiten zu bringen.

Das Erbrecht ist komplex und beinhaltet zahlreiche Facetten. Es umfasst das Testament, den Pflichtteil, die Erbfolge und viele weitere Aspekte. Durch meine Expertise im Erbrecht bin ich in der Lage, Sie umfassend zu beraten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Für Sie als Erblasser kann ich Sie unterstützen, ein Testament zu erstellen oder zu überarbeiten, das Ihren Wünschen und Zielen entspricht. Ich kann Ihnen dabei helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass Ihr Erbe so verteilt wird, wie Sie es wünschen.

Als potentieller Erbe kann es sein, dass Sie Fragen zur Erbfolge, zum Pflichtteil oder zu anderen erbrechtlichen Themen haben. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen zu helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Erbe zu verstehen.

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Erbrecht und Kinder

Im Erbrecht spielen Kinder eine zentrale Rolle. Sie haben als direkte Nachkommen des Erblassers grundsätzlich Anspruch auf einen Teil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht explizit genannt sind. Als Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte als Kinder und potenzielle Erben zu klären und durchzusetzen.

Kinder sind in der gesetzlichen Erbfolge, die dann greift, wenn kein Testament vorliegt, neben dem Ehepartner die ersten Erbberechtigten. Selbst bei Vorhandensein eines Testaments haben Kinder das Recht auf ihren Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.

Es gibt jedoch viele Situationen, in denen erbrechtliche Fragen komplex und verwirrend sein können. Beispielsweise, wenn es um die Annahme oder Ausschlagung des Erbes, den Umgang mit Schulden des Erblassers oder den Zugang zum Erbe bei minderjährigen Kindern geht.

Erbrecht und Ehe

Im Erbrecht kommt der Ehepartner als potentieller Erbe eine besondere Stellung zu. Als Anwalt für Erbrecht berate und unterstütze ich Sie, um Ihre Rechte und Ansprüche als Ehepartner zu verstehen und zu wahren.

In der gesetzlichen Erbfolge, die greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, ist der Ehepartner neben den Kindern des Erblassers erbberechtigt. Die Höhe des Erbteils hängt dabei vom Güterstand der Ehe ab und ob gemeinsame Kinder existieren.

Auch wenn der verstorbene Ehepartner ein Testament hinterlassen hat, in dem der überlebende Ehepartner nicht bedacht wurde, hat dieser immer noch das Recht auf den sogenannten Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht.

Die Regelungen im Erbrecht können jedoch je nach Situation komplex sein, beispielsweise bei Patchwork-Familien, internationalen Ehen oder wenn der Ehepartner zugleich als gesetzlicher Vertreter minderjähriger Kinder auftritt.

Ihr Anwalt für Erbrecht

Jens Gursky

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeits- und Erbrecht

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Erfolgsbilanz

Mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen im Arbeitsrecht haben wir zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und ihren Interessen zu ihrem Recht verholfen. Unsere Erfolgsbilanz ist Zeugnis für unser Engagement und unsere Expertise in diesem Rechtsgebiet.

Vertrauenspartnerschaft

Wir legen großen Wert auf Vertrauen und Transparenz, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu gewährleisten. Unsere Kanzlei ist bestrebt, persönliche Betreuung und offene Kommunikation zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse optimal zu erfüllen.

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