Neuzugang im Arbeitsrecht und Allgemeinen Zivilrecht

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

wir sind stolz, Ihnen mitteilen zu können, dass der Rechtsanwaltskollege Maximilian Strecker unser Team ab Oktober 2023 als Neuzugang verstärkt! 

Herr Rechtsanwalt Strecker steht Ihnen insbesondere in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und freut sich darauf, Sie möglichst bald kennenzulernen!

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Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 22.11.2022 (VI ZR 344/21)) vertritt die Auffassung, dass die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“) auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO gilt

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